Nein! Eine einseitige Kürzung des Gehalts durch den Arbeitgeber ist unzulässig. Auch eine Vereinbarung, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, das Gehalt einseitig zu kürzen, ist unzulässig, weil sittenwidrig. Ausnahmen bilden Änderungsvereinbarung und Änderungskündigung.