Ja. Der Dienstgeber kann auch während eines Krankenstandes des Mitarbeiters die Kündigung aussprechen. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die Kündigungen “zur Unzeit” verbieten. Mit dem Zugang der Kündigungserklärung während des Krankenstandes wird der Lauf der Kündigungsfrist ausgelöst und das Dienstverhältnis endet zum Kündigungstermin. Die Kündigung sollte schriftlich (mündlich nur im Beisein von Zeugen) erfolgen und an die zuletzt gemeldete Wohnadresse oder gegebenenfalls ins Krankenhaus zugestellt werden.