Ja. Der Dienstgeber kann auch während eines Urlaubes des Mitarbeiters die Kündigung aussprechen. Ist allerdings die Kündigungsfrist kurz und der Kündigungstermin würde noch in den Urlaub fallen, steht die Kündigung mit dem Erholungszweck des Urlaubes in Widerspruch und die Kündigungsfrist beginnt erst nach dem Ende des Urlaubes zu laufen.