Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen. Der Arbeitgeber ist damit nicht automatisch verpflichtet, ein Dienstzeugnis auszustellen, sondern nur, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. Das Gesetz sieht ein einfaches Dienstzeugnis vor. Ein einfaches Dienstzeugnis hat allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit zu enthalten. Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält (qualifiziertes Dienstzeugnis).Das Dienstzeugnis darf generell keine Angaben enthalten, die dem Dienstnehmer die Erlangung einer neuen Dienststelle erschweren.