Was ist ein steuerpflichtiger Sachbezug?

Sachbezüge sind Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt, darunter fallen z.B ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, eine unentgeltliche Dienstwohnung oder ein unentgeltliches bzw. verbilligtes Essen.

Sachleistungen gebühren mangels gegenteiliger Vereinbarung für alle Zeiten, in denen der Arbeitnehmer Entgelt erhält, also z.B. auch im Urlaub, in der Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist oder im Krankenstand.
Da Sachbezüge Teil einer überkollektivvertraglichen Entlohnung sind, kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die jederzeitige Widerrufbarkeit des gewährten Sachbezuges vereinbaren. Sachbezüge sind Entgeltsbestandteile und daher mit ihrem finanziellen Wert bei Berechnung der Abfertigung alt bzw. bei Berechnung des Beitrages zur Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung neu) zu berücksichtigen.

Sachbezüge sind in der Lohnverrechnung als Entgeltbestandteile bei Ermittlung der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung sowie der Lohnsteuerbemessungsgrundlage und der Bemessungsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer zu berücksichtigen.

Die Bewertung der Sachbezüge erfolgt nach der vom Finanzminister jeweils erlassenen Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge. Die Werte sind dem Bruttoentgelt hinzuzurechnen und erhöhen die Bemessungsgrundlage.