Bei der Anschaffung eines PKW oder Kombi sollten verschiedene Dinge beachtet werden. Zum Beispiel die „angemessenen Anschaffungskosten“.

Die Obergrenze angemessener Anschaffungskosten von PKW und Kombi beträgt für ab dem Kalenderjahr 2005 angeschaffte Fahrzeuge Euro 40.000,-.

Einen detaillierten Überblick über die steuerlichen Besonderheiten (Angemessenheitsgrenze) bei der Anschaffung von PKW und Kombi finden Sie hier.