Unter Überstunden wird jene Arbeitszeit verstanden, die über der täglichen Normalarbeitszeit von acht Stunden und der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden liegt. Kollektivverträge können den Begriff der Überstunde abweichend vom Arbeitszeitgesetz für die Arbeitnehmer günstiger definieren. Unter Mehrstunden wird jene Arbeitszeit verstanden, die zwischen der vertraglich vereinbarten bzw. der kollektivvertraglich verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlichen Normalarbeitszeit liegt.