Der Dienstzettel darf nicht mit dem Dienstvertrag verwechselt werden. Ein Dienstzettel ist eine schriftliche Auflistung der mündlich zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Regelungen und muss die allgemeinen Rechte und Pflichten wider geben. Der Dienstzettel ist allerdings ein rein deklaratorisches Schriftstück, sind daher im Dienstzettel Angaben enthalten, über welche in Wirklichkeit keine Absprachen getroffen wurden, so gelten diese nicht. Der Dienstzettel muss unverzüglich nach Beginn des Dienstverhältnisses ausgefolgt werden. Keine Verpflichtung zur Aushändigung eines Dienstzettels besteht bei Dienstverhältnissen, die max. 1 Monat dauern oder natürlich, wenn bereits ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, der alle vorgeschriebenen Angaben enthält.