Ein echter Dienstvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber und einem unselbstständig Erwerbstätigen abgeschlossen (klassisches Angestelltenverhältnis). Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine bestimmte Leistung zu erbringen, für die er ein vereinbartes Entgelt erhält. Wichtige Merkmale des echten Dienstvertrags sind die Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit, die Einordnung des Arbeitnehmers in die Organisationsstruktur des Betriebes sowie die Verwendung der fremden Betriebsmittel.