Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unter der Bedingung, dass sich der Arbeitnehmer mit einer Verschlechterung bzw. Änderung des Arbeitsvertrages nicht einverstanden erklärt. Die Änderungskündigung ist daher zwar eine Kündigung, diese ist aber nicht in erster Linie auf die Lösung des Arbeitsverhältnisses gerichtet, sondern zielt primär auf eine bestimmte Änderung (meist Verschlechterung) des Vertragsinhaltes für den Arbeitnehmer. Die Änderungskündigung besteht somit aus 2 Erklärungen des Arbeitgebers: Dem Ausspruch der Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder einzelvertraglichen Termine und Fristen sowie einem Anbot, den Inhalt des Vertrages zu ändern. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot an, so ist die Kündigung rückwirkend unwirksam.