Die einvernehmliche Auflösung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei welcher durch freie Willenserklärung der beiden Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Die einvernehmliche Auflösung kann jederzeit erfolgen, sie ist also an keinen Termin oder Frist gebunden. Die einvernehmliche Auflösung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Zum Zweck der Beweisbarkeit ist aber eine schriftliche Erfassung sehr ratsam.