Nach dem Angestelltengesetz gebührt dem Angestellten ein “angemessenes Entgelt”. Kollektivverträge enthalten Mindestgrundgehälter für Dienstnehmer. Entsprechend der Ausbildung und Berufserfahrung des Dienstnehmers, wird er in Beschäftigungsgruppen bzw. Verwendungsgruppen eingestuft, wobei es für jede Verwendungsgruppe im entsprechenden Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppenjahr ein bestimmtes Mindestgrundgehalt gibt. Dienstnehmer unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt zu entlohnen, ist nicht zulässig.

In der Regel gibt es jährliche Erhöhungen der Mindestkollektivvertragsgehälter (oder teilweise der Ist-Gehälter), was bedeutet, dass die Mindestgehälter der Dienstnehmer – unabhängig von der Berufsgruppe – erhöht werden. Dienstnehmer haben auf Kollektivvertragserhöhungen einen Rechtsanspruch. Der jeweilige Kollektivvertrag gibt an, ob eine eventuelle Überzahlung im Falle eines Kollektivvertragserhöhung bestehen bleiben muss, oder ob die Überzahlung “aufgesaugt” werden kann.