Die Zuschläge für 10 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohns, insgesamt höchstens jedoch 86,00 € monatlich sind steuerfrei. Der übersteigende Teil ist als laufender Bezug zu versteuern. Fallen in einem Monat weniger als 10 Überstunden an, sind im nächsten Monat dennoch nur 10 Überstunden begünstigt (kein Nachholen). Es gibt Sonderregelungen für die steuerliche Begünstigung der Überstundenzuschläge bei Sonn- Feiertags- und Nachtarbeit.