Kleinunternehmer sind Unternehmer, die die Umsatzgrenze von 30.000,00 € netto jährlich nicht überschreiten und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Diese Grenze darf 1x in fünf Jahren um max. 15% überschritten werden. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, d.h. sie führen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer ab, dürfen aber auch keine Vorsteuern geltend machen.