Eine Steuerprüfung wird ca. eine Woche vorher vom Finanzamt angekündigt und grundsätzlich in den Räumlichkeiten des geprüften Unternehmens durchgeführt. Da wir Sie als Ihr Steuerberater in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden und Personen rechtsgültig vertreten, kann die Prüfung auch in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass zu den Pflichten des Steuerprüfers auch eine einmalige Betriebsbesichtigung gehört, die dann selbstverständlich in den Räumlichkeiten des Klienten erfolgt.

Der Beginn der Prüfung ist insofern auch ein wichtiger Zeitpunkt, als spätestens bis dahin für die zu prüfenden Jahre im Falle von Steuerdelikten noch eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkungen abgegeben werden kann. Am Ende der Steuerprüfung gibt es eine Schlussbesprechung, in der das Prüfungsergebnis besprochen wird.