Welche Bestandteile müssen Rechnungen über 150,00 € enthalten?

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (inkl. USt) über 150,00 € müssen enthalten:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
  • Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz, bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung einen Hinweis auf diese den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung

Welche Bestandteile müssen Rechnungen bis 150,00 € enthalten?

Für Rechnungen bis zu 150,00 € (inkl. USt), so genannte Kleinbetragsrechnungen, genügen folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
  • Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
  • Steuersatz
  • Ausstellungsdatum

Welche Besonderheiten gibt es bei der Rechnungslegung für Kleinunternehmer?

Steuerbefreite Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn sie dies trotzdem tun, schulden sie die Umsatzsteuer aufgrund der Rechnungslegung. Die Angabe der UID-Nr. ist nicht erforderlich. Auf die Steuerbefreiung ist hinzuweisen. Möglich wäre z.B. folgender Zusatz: “Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung”.

Wann kann die UID-Nummer des Rechnungsausstellers entfallen?

Wenn der Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug nicht besteht, muss keine UID-Nummer auf der Rechnung angegeben werden.

Wann muss die UID-Nummer des Leistungsempfängers angegeben werden?

Seit 01.07.2006 müssen Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über 10.000,00 € (inkl. USt) die UID-Nummer des Leistungsempfängers enthalten.

Was kann passieren, wenn die Rechnung nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde?

Die wichtigste Konsequenz ist, dass der Empfänger keinen Vorsteuerabzug hat.