Wie werden Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss bzw. Weihnachtsremuneration) abgerechnet?

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf jährliche Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) ist kein arbeitsrechtlicher Anspruch, sondern grundsätzlich im jeweiligen Branchenkollektivvertrag, oder bei Fehlen eines solchen, im Einzelarbeitsvertrag geregelt.

Für die Sonderzahlungen legt der jeweilige Kollektivvertrag in der Regel ganz bestimmte jährliche Fälligkeitstermine fest. In manchen Kollektivverträgen sind spezielle Berechnungsvorschriften enthalten, die beachtet werden müssen!