Pro Dienstjahr hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 5 Wochen (ab 25 Dienstjahren 6 Wochen).
Berechnung: Arbeitstage pro Woche * 5 (6)/365* Anzahl der Tage, die der Dienstnehmer im Betrieb beschäftigt war. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Wurde der Urlaubsanspruch bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses nicht vollständig verbraucht, müssen die noch offenen Urlaubstage vom Dienstgeber an den Dienstnehmer aliquot ausbezahlt werden (Urlaubsersatzleistung).